Barrierefrei bauen

Barrierefrei bauen

Was bedeutet eigentlich barrierefrei? Es bedeutet, dass alle Anlagen für Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Personen mit Kleinkindern ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in Bayern wird in der  Landesbauverordnung in der DIN 18040 genauestens beschrieben und geregelt. Diese DIN Norm regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen.

Für Wohnungen gibt es nach dieser Norm zwei Varianten: die einfache und die rollstuhlgerechte Variante. Wichtig für Käufer ist zu wissen, dass die Bayerische Bauordnung nur die erste also die einfache Variante der Barrierefreiheit fordert. Die aktuelle DIN Norm finden sie hier DIN 18040-2 (bayern.de)