Heizplicht für Mieter

Heizplicht für Mieter

Mieter haben nicht nur das Recht auf eine funktionierende Heizung, sondern die Pflicht, diese auch zu betreiben. Denn bildet sich wegen einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung Schimmel, oder friert gar ein Rohr ein, muss der Mieter im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.

Heizt ein Mieter die Wohnung nicht mindestens mäßig, so kann dies den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung berechtigen. In der Regel ist jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich (LG Hagen, 19.12.2007 – Az: 10 S 163/07).

Im Schadensfall würden dann zudem die Kosten beim Mieter liegen, die Versicherung würde nicht einspringen, da in diesem Fall ein Verstoß gegen die Obliegenheit zur Frostkontrolle vorliegen würde.